Verbot von kleinem Glücksspiel

Neues Glücksspielgesetz sieht jedoch Erleichterungen für die Aufstellung von Automaten vor.

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Aufstellung und Betrieb von Spielautomaten werden in Kärnten künftig ohne Bewilligung möglich sein. Das sieht ein Entwurf für ein Spiel- und Glücksspielautomatengesetz vor, der von FPK-Chef Kurt Scheuch am Dienstag in der Regierungssitzung vorgelegt wird. Hintergrund des Gesetzes sind Vorgaben des Bundes, die bis Ende 2014 von den Ländern implementiert werden müssen. 

In Einzelaufstellung dürfen demnach höchstens drei Glücksspielautomaten gleichzeitig betrieben werden, für Automatensalons ist eine Standortbewilligung erforderlich. Mit dem neuen Gesetz werde „die Gesundheit der Menschen willkürlich aufs Spiel“ gesetzt, kritisiert SPÖ-Chef Peter Kaiser, der eine Streichung des Aktes von der Tagesordnung fordert und die Aufstellung von weiteren Automaten befürchtet. „Ich bin nach wie vor für ein Verbot des Kleinen Glücksspiels.“

1997 wurde in Kärnten das „Kleine Glücksspiel“ legalisiert, dem Land bringen die etwa 900 Spielautomaten pro Jahr 7 Millionen Euro an Vergnügungssteuer. Die Behandlung von Spielsüchtigen (über 5000 in Kärnten) kostet laut Experten aber ein Vielfaches.

kleinezeitung.at

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